IMPULSA AG 04910 Elsterwerda An den Kanitzen 30 IMPULSA AG Panorama



Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
IMPULSA AG
An den Kanitzen 30
04910 Elsterwerda

Stand 01.01.2019

1. Allgemeines
Die nachstehenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erlangen nur Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens mit Annahme unserer Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers, sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder von noch nicht erfüllten Aufträgen zurückzutreten. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.

2. Preise
Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Für Kleinstaufträge mit einem Auftragswert von weniger als netto € 50,00 wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von netto € 10,00 erhoben. Falls bis zum Liefertage Änderungen der Preisgrundlagen eintreten, beispielsweise durch Preis- oder Lohnerhöhungen, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertage gültigen Preise. Bei Teillieferungen wird jede einzelne Lieferung gesondert berechnet.

3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei zu zahlen, und zwar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto, innerhalb 21 Tagen rein netto. Abweichende Zahlungsbedingungen können in beidseitigem Einvernehmen vereinbart werden. Die Zahlung hat unabhängig vom Eingang der Ware und einer etwaigen Mängelrüge zu erfolgen. Aufrechnungen und Zurückbehaltungen des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unstrittig oder rechtskräftig festgestellt. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der bei unseren Banken üblichen Zinsen zuzüglich Provision und Kosten für Kreditinanspruchnahme in laufender Rechnung, mindestens jedoch € 10,00 als Mindest-Bearbeitungsgebühr. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Verkäufer jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen ohne damit den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder den Rücktritt zuvor erklärt haben zu müssen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Käufers. Die Auslieferung der zurückgenommenen Waren kann der Käufer erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.

4. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Ware berechtigt, wenn der Käufer seine Pflichten verletzt. Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedürfen keines Rücktritts vom Vertrag, der dann auch nicht schon von selbst vorliegt. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat bzw. seine etwa zur Abtretung vorbehaltene Zustimmung erteilt. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferten Waren allein – gleich in welchem Zustand – so tritt er bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten ausschließlich Gewinnspanne und Forderung aus Montage an uns ab. Erfolgt die Veräußerung unserer Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren und Leistungen, so beschränkt sich die Abtretung der Forderung auf die Höhe des dem Käufer von uns für die Vorbehaltsware berechneten Wertes. Der Kunde ist ermächtigt, die uns im Wege dieser Vorausabtretung abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit durch uns widerrufen werden. Wir sind nach freiem Ermessen berechtigt, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

5. Abbildungen, Maße und andere technischen Werte
Abbildungen, Maße, Gewichte und andere technische Daten in unseren Listen, Katalogen, Angeboten und Auftragsbestätigungen sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen benannt. Dennoch gelten sie nur annähernd, die Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.

6. Verpackung
Unsere Ware wird nach unserem Ermessen auf handelsübliche Weise und auf Kosten des Käufers verpackt. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und bei kostenfreier und sortenreiner Anlieferung am Standort Elsterwerda ohne finanziellen Ausgleich zurückgenommen. Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn diese in der bei uns üblichen Weise erfolgte.

7. Lieferung
Der Versand unserer Waren erfolgt ab Werk und auf Rechnung des Käufers. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Versandweg, Beförderungsart und Beförderungsmittel nach Wahl unter Ausschluß unserer Haftung uns überlassen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Käufer. Erfolgte die Lieferung auftragsgemäß, behalten wir uns bei Rücksendung die Berechnung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr vor.

8. Lieferzeit und Lieferhindernisse
Lieferzeitangaben sind stets als annähernd zu betrachten. Ist ausnahmsweise eine Lieferzeit als verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Auftragseinzelheiten. Die Überschreitung der Frist oder eines vereinbarten Termins gibt dem Käufer nur das Recht, durch Einschreibebrief eine angemessene Nachfrist zu setzen und nur bei von uns verschuldeter Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, soweit sie nicht unabdingbar sind, können nicht gestellt werden. Soweit die Lieferung unmöglich ist, kann der Käufer nur Schadenersatz verlangen, soweit wir die Unmöglichkeit zu vertreten haben. Der Schadenersatzanspruch ist auf 10% des Wertes des Teils der Lieferung beschränkt, der wegen Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Soweit der eigene Betrieb von Streik, Aussperrung oder dem Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, betroffen worden ist, kann der Käufer von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist nachliefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Vertragspartner zurücktreten. In keinem Fall kann der Besteller uns für entstandenen Schaden verantwortlich machen.

9. Mängelrüge und Gewährleistung
Mängelrügen sind sofort zu erheben und ausgeschlossen, wenn sie uns in Bezug auf die äußere Beschaffenheit und Vollständigkeit der Lieferung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang der Lieferung mitgeteilt werden. In Bezug auf nicht offensichtliche Mängel ist die Mängelrüge sofort nach Erkennen des Mangels zu erheben. Nach Ablauf von 12 Monaten ab Lieferung, bei zu montierenden Anlagen spätestens nach Ablauf von 14 Monaten ab Lieferung, können Mängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen bzw. zu prüfen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust der Gewährleistungsansprüche für das gerügte Einzelteil und für die Gesamtheit der Lieferung an dem gerügten Teil nichts geändert werden. Fehlerhafte Stücke können wir nach unserer Wahl entweder kostenfrei instandsetzen oder gegen frachtfreie Rückgabe kostenlos durch andere Stücke ersetzen. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers beschränken sich auf Nacherfüllung, es sei denn, diese ist zweimal fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge. Soweit von uns eine Garantie für die einwandfreie Funktion unserer Produkte übernommen worden ist, gilt diese nur bei einer zweckentsprechenden Verwendung unter Einhaltung der festgelegten technischen Werte und bei sachgemäßer, einwandfreier Montage. Natürlicher Verschleiß und andere Ursachen, auf die wir keinen Einfluß ausüben, wie unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, Überbelastung u.ä. entbinden uns von jeder Haftung.

10. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht – wie etwa bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz – unabdingbar sind.

11. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die im Rahmen des Geschäftsbetriebes erhobenen, auch persönlichen, Daten werden ausschließlich für diese geschäftlichen Vorgänge verarbeitet und gespeichert. Daten werden ohne Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben. Die Bestimmungen des DSG und der DSGVO werden angewendet.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Elsterwerda, Gerichtsstand ist Bad Liebenwerda. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung hiervon nicht berührt. Beide Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt.